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AG Lahnstein, 18.08.1986 - 5 F 126/85 - VA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung von Versorgungslastenausgleich als Scheidungsfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 201
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 876/80
Berechnung des Ehezeitanteils tatsächlich gezahlter Altersrente
Auszug aus AG Lahnstein, 18.08.1986 - 5 F 126/85
Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs ist folglich das fiktive Altersruhegeld zugrunde zu legen (vgl. BGH FamRZ 1982, 33, 35 f., BGH FamRZ 1984, 673, BGH FamRZ 1985, 688). - BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81
Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; …
Auszug aus AG Lahnstein, 18.08.1986 - 5 F 126/85
Wird bei Eintritt des Versicherungsfalles die dynamische Versorgungsrente unverfallbar, unterliegt die Differenz zwischen dem auf die Ehezeit entfallenden Anteil dieser Rente und der öffentlich-rechtlichen ausgeglichenen - mit Hilfe der Barwertverordnung dynamisierten - Versicherungsrente dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (vgl. BGH FamRZ 1982, 899, FamRZ 1986, 247). - BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
Auszug aus AG Lahnstein, 18.08.1986 - 5 F 126/85
Die Ausführungen des BGH zur Nichteinbeziehung des Ausgleichsbetrages nach Art. 2 § 2 I des 2. Haushaltsstrukturgesetzes ( HStruktG ) in BGH FamRZ 1984, 565, 568 f. können auf den Ausgleichsbetrag nach § 97 Abs. 2 der VBL-Satzung ohne weiteres übertragen werden, da es sich um die selbe Problemstellung handelt.
- BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82
Bewertung einer Erwerbsunfähigkeitsrente
Auszug aus AG Lahnstein, 18.08.1986 - 5 F 126/85
Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs ist folglich das fiktive Altersruhegeld zugrunde zu legen (vgl. BGH FamRZ 1982, 33, 35 f., BGH FamRZ 1984, 673, BGH FamRZ 1985, 688). - BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 504/80
Berücksichtigung am Ehezeitende bereits gezahlter Altersrente beim …
Auszug aus AG Lahnstein, 18.08.1986 - 5 F 126/85
Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs ist folglich das fiktive Altersruhegeld zugrunde zu legen (vgl. BGH FamRZ 1982, 33, 35 f., BGH FamRZ 1984, 673, BGH FamRZ 1985, 688). - BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 105/83
Ausgleich von Anwartschaften auf Leistungen in der Zusatzversorgung des …
Auszug aus AG Lahnstein, 18.08.1986 - 5 F 126/85
Wird bei Eintritt des Versicherungsfalles die dynamische Versorgungsrente unverfallbar, unterliegt die Differenz zwischen dem auf die Ehezeit entfallenden Anteil dieser Rente und der öffentlich-rechtlichen ausgeglichenen - mit Hilfe der Barwertverordnung dynamisierten - Versicherungsrente dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (vgl. BGH FamRZ 1982, 899, FamRZ 1986, 247).